Vorsicht Wasserschäden
Wenn das Zuhause baden geht
Auch an Versicherungsschutz für grob fahrlässig verursachte Schäden denken
(djd/pt). Waschmaschine, Trockner, Geschirrspüler – auf solche Alltagshelfer will niemand verzichten. Oft stehen solche Geräte in der Küche oder im Badezimmer, besonders in Wohnungen ohne Kellerraum. Schließlich ist das auch praktisch – wer möchte schon die nasse, schwere Wäsche durch das ganze Haus tragen? Geräte, die im Wohnraum stehen, richten jedoch erheblichen Schaden an, wenn sie nicht richtig funktionieren. Wer sicher gehen will, dass die Versicherung Schäden an Fußböden oder Einrichtung ersetzt, sollte ein paar Sicherheitsregeln beachten und sich auch seinen Versicherungsvertrag genau anschauen.
Haftpflichtversicherung übernimmt Schaden der Nachbarn
Geräte, die im Wohnraum stehen, können erheblichen Schaden anrichten, wenn sie nicht richtig funktionieren.
Denn Gerichte entscheiden regelmäßig: Wer ein Gerät laufen lässt und dabei die Funktionsfähigkeit nicht regelmäßig überprüft – etwa weil er gar nicht zu Hause ist – handelt grob fahrlässig. Wenn das Wasser in die Nachbarwohnung läuft oder das durchgeschmorte Bügeleisen einen Brand im Haus verursacht, übernimmt die Haftpflichtversicherung dennoch den Schaden der Nachbarn – auch wenn er grob fahrlässig verursacht wurde. Anders ist es jedoch beim eigenen Hausrat- oder Wohngebäude-Schaden: Bei grob fahrlässig verursachten Schäden kann die Versicherung je nach Schwere des Verschuldens die Entschädigung kürzen – so regelt es das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Glück im Unglück für den Versicherungsnehmer
Einige wenige Versicherer verzichten in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung ganz auf den so genannten Einwand der groben Fahrlässigkeit – zum Vorteil der Versicherungsnehmer. Der Tarif BOXplus von AXA etwa ersetzt auch grob fahrlässig verursachte Schäden bis zur Höhe der Versicherungssumme. René Conrad, Experte für Versicherungen rund ums Haus bei AXA: “Solche Schäden sind ohnehin schon sehr ärgerlich für den Betroffenen. Da soll er sich wenigstens darauf verlassen können, dass seine Versicherung den Schaden auch komplett bezahlt.” Ein Freifahrtschein ist das dennoch nicht: Sorgfältiger Umgang ist selbstverständlich, auch wenn die Versicherung großzügig ist. Haushaltsgeräte sollten also nur dann betrieben werden, wenn man in der Nähe ist und im Fall des Falles rechtzeitig reagieren kann.
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Wenn man Spiegel TV glauben darf (gestern im Fernsehen) haben 30% der Deutschen keine Haftpflichtversicherung. Ui, ui , ui sag ich da nur! Das kann bei einem solchen Wasserschaden böse ins Auge gehen.
Kommentar von Wasserschaden am 10.12.2009 um 17:32