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Der Feind in meiner Wohnung

Mietnomaden: So können sich Haus- und Wohnungsbesitzer schützen

(djd/pt). Am Ende bleiben Wut und Verzweiflung: Wer als Vermieter ein Opfer von Mietnomaden mit Zerstörungsdrang geworden ist, braucht starke Nerven. Was öffentlich über solche Vorfälle bekannt wird, ähnelt oft einem Horrorszenario, das mit Worten wie “der Feind in meiner Wohnung” oder “Alptraum” am treffendsten beschrieben werden kann. Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft “Haus & Grund” geht von einigen Tausend Fällen im Jahr in Deutschland aus. Es handelt sich hierbei also um ein Phänomen, das jeden Wohnungs- und Hausbesitzer treffen kann.

Existenzbedrohendes Desaster

mietnomaden
Wer als Vermieter ein Opfer von Mietnomaden mit Zerstörungsdrang geworden ist, braucht starke Nerven - und möglichst eine gute Versicherung. Foto: djd/RheinLand Versicherungen

Die finanziellen Folgen, die durch Mietausfall, Entsorgungs- und Renovierungskosten zu Buche schlagen, sind für Vermieter nicht selten ein existenzbedrohendes Desaster. Doch das Risiko, auf hohen Kosten handlungsunfähig sitzenzubleiben, lässt sich beherrschen: Als eine der ersten Assekuranzen in Deutschland haben beispielsweise die RheinLand Versicherungen ein spezielles Konzept gegen die Auswirkungen von Mietbetrug entwickelt. Die neue Versicherung ist insbesondere auf die Interessen privater Haus- und Wohnungsbesitzer zugeschnitten, die in Eigeninitiative handeln und sich für den plötzlichen Ernstfall zuverlässig absichern möchten.

Absicherung gegen Mietvandalismus

Die neue Versicherung sieht im Basistarif die Erstattung von Mietausfällen vor, wenn dem säumigen Mieter wirksam gekündigt wurde, der Mieter den Wohnraum aber weiterhin nutzt und die hinterlegte Kaution aufgezehrt worden ist. Geleistet wird für eine Dauer von maximal einem Jahr ab dem dritten Monat, in dem die Miete ausbleibt. Gleichzeitig ist der Vermieter gegen Mietvandalismus abgesichert, also gegen Schäden, die der säumige Mieter durch die mutwillige Zerstörung von Einrichtungs- und Ausstattungsobjekten in der Wohnung oder im Haus verursacht. Die Versicherung greift auch dann, wenn zum Haus oder zur Wohnung gehörende Gegenstände abhandengekommen sind. Unter www.rheinland-versicherungen.de gibt es alle Informationen zu den Details der neuen Versicherung.

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