Einlaßschlösser

 

Einlaßschlösser

sind Möbelschlösser. Sie werden so in die Rückseite der Tür eingelassen, daß die Schloßplatte mit der Türrückseite bündig ist. Der Riegel faßt in ein Schließblech, das bei einflügeligen Türen in die Korpusseite, bei Doppeltüren in die Kante der anderen Tür einzulassen ist.

Die letzte Aktualisierung wurde am 14.06.2010 durchgeführt.
 

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