Brandschutz

 

Brandschutz

Der vorbeugende Brandschutz, der in den Landesbauordnung geregelt ist, stellt u.a. Anforderungen an den Feuerwiderstand von Bauteilen. Dieser wiederum ist abhängig von der Baustoffklasse der verwendeten Baustoffe und ihrer Schichtdicke. Die Bezeichnungen für die Feuerwiderstandsdauer, z. B. F 30, F 60 oder F 90, geben an, wie lange das Bauteil einem Feuer widerstehen kann (30, 60 oder 90 Minuten). Für private Einoder Zweifamilienhäuser existieren kaum Auflagen für den vorbeugenden Brandschutz.

Die letzte Aktualisierung wurde am 30.04.2011 durchgeführt.
 

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