Abläufe
Die DIN 1986 Fordert unter jeder Auslaufstelle in Gebäuden eine Ablaufstelle, außer unter Auslaufen Für Feuerlöschzwecke und für Wasch- und Geschirrspülmaschinen.
Letztere müssen über einen Geruchverschluß an die Abwasserleitung angeschlossen sein oder über einen in die Ablaufstelle einhängbaren Schlauch das Abwasser ab pumpen. Der Ablaufstelle darf Wasser auch über dem Fußboden ohne Pfützenbildung (in Kellerräumen) zufließen.
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