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Rutsicherheit Naturstein

Bewertungsgruppe R9

Nach der Arbeitsstättenverordnung und den Unfallverhütungsvorschriften der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft müssen Natursteinbeläge in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen in öffentlichen Gebäuden rutschhemmend ausgeführt werden.

Danach müssen Fußbodenbeläge in

  • Eingangsbereichen
  • Schalterräumen
  • Kunden und Verkaufsräumen

mindestens den Anforderungen der Bewertungsgruppe R9 entsprechen.

Anwendungsbereiche:

  • Eingangsbereiche und Treppen
  • Speiseiseräume und Gasträume, Kantinen, Bedienungs- und Serviergänge
  • Verkaufsräume jeglicher Art
  • Arztpraxen, Behandlungszimmer, Stationen in Krankenhäusern usw.
  • Laborräume usw.
  • Schalterräume von Geldinstituten, Versicherungen und Behörden
  • Apotheken, Friseur-Salons usw.
  • Eingangsbereiche, Flure, Pausenhallen, Klassenräume und Treppen von
  • Kinder-gärten und Schulen

Bewertungskriterien:

Die Prüfung erfolgt nach DIN 51 130 durch ein Begehungsverfahren auf der “schiefen Ebene”. Dies wird folgendermaßen durchgeführt; eine Person geht auf einer Ebene, die immer mehr geneigt wird, wobei über die Fläche mit den zu prüfenden Fliesen eine Seifenlösung geleitet wird: Der Test wird abgebrochen, wenn die Person fällt. Der Neigungswinkel, bei dem der Sturz erfolgt bestimmt den Index, der die Eignung für verschiedene Verwendung bestimmt. Danach ergibt sich bei einem Gefälle von 3 bis 10 Grad die Bewertungsgruppe R9. Weitere Gruppen sind R10, 11, 12 und 13.

Diese Bewertungsgruppe R9 wird bei Granitbelägen nicht mit einer feingeschliffenen oder polierten Oberfläche erreicht. Diese Beläge dürfen max. mit einem Schliff C120 versehen werden.

Verschiedene Kalksteine erreichen diese Bewertungsgruppe auch mit einer feingeschliffenen Oberfläche (z.B. Jura Marmor). Im Zweifelsfall sollte die Bewertungsgruppe beim Hersteller erfragt werden.

Bei bereits eingebauten Bodenbelägen, die nicht diesen Anforderungen entsprechen, besteht die Möglichkeit, bei diesen durch chemische Substanzen eine rutschhemmende Wirkung herbeizuführen. Durch die chemische Behandlung werden in der geschliffenen oder polierten Oberfläche regelrechte Vertiefungen durch Ätzungen erzeug die dadurch zumindest für eine bestimmte Zeit eine rutschhemmende Wirkung herbeiführen.

Seit kurzer Zeit besteht die Möglichkeit, feingeschliffenes und poliertes Material ohne chemische Nachbearbeitung, durch Laser-Technik nachzubehandeln. Durch Erzeugung einer Mikroverbohrung auf der Oberfläche wird die gewünschte Trittsicherheit R9 bis Rl 3 erreicht, ohne daß dadurch ein Mineralbestand und die Gefügestruktur angegriffen werden. Ein weiterer Vorteil ist, daß durch diese Nachbehandlung die Politur qualitativ erhalten bleibt. Bei chemischen Mitteln ist mit einem Verlust der Güte bezüglich der Politur zu rechnen.

R9 gilt nicht im privaten Bereich!!!!

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Sonntag, 18.September 2011