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Natursteinkauf

Nach dem BGB haben alle Personen, die beraten, verkaufen und verarbeiten die Pflicht, auf spezielle Eigenschaften und Merkmale der Verkaufsprodukte hinzuweisen.

Bei Natursteinen muß der Kunde z.B. auf folgende Sachverhalte hingewiesen werden:

-Manche Marmorsorten und Kalksteine sind chemisch oder mechanisch leicht angreifbar (Streusalz kann polierte Oberfläche von Kalksteinbelägen beschädigen, bei Böden aus kristallinen Marmor können Druckstellen durch starke Schmutzeinschleusungen entstehen)

-Bodenbeläge aus Nero Impala sind bezüglich der Politur auf Dauer nicht mechanisch resistent.

-Granulite wie z.B. Kashmir White, Bianco-Cardinale enthalten u.a. das dunkelrote Silikat Granat, das Ausrostungen verursachen kann.

-Graue Granite können durch Verwitterung des Mineralsbestands gelblich verfärbt werden. (freiwerden zu Eisenhydroxit)

-Gelbe Granite wie z.B. Giallo Veneziano verfärben sich beim Flammen der Oberfläche rosa bis rötlich (Umwandlung von Eisenhydroxit in Eisenoxid).

-Die Materialien Azul Bahia, Namibia Blue und Blue King sind chemisch nicht resistent. Verfärbungsgefahr und Auflösungen der Minerale sind möglich!

Farb- und Strukturschwankungen

Gem. DIN 18 332 sind Farb- und Strukturschwankungen durch das naturgegebene Vorkommen innerhalb des gleichen Farbtons und der gleichen Gesteinsstruktur zulässig.

Natursteinkauf


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Samstag, 17.September 2011